Ein Erbvertrag ist eine besonders bindende Form der Nachlassregelung, die nur zwischen Ehepartnern, eingetragenen Partnern oder Verlobten geschlossen werden kann. Er muss notariell abgeschlossen werden, bestimmte Formvoraussetzungen erfüllen und darf nur über einen begrenzten Teil des Vermögens verfügen. Eine einseitige Auflösung ist grundsätzlich nicht möglich.