Steuerrecht Österreich
Österreich – Wien – Salzburg – Tirol
Unser steuerrechtlicher Bereich berät Privatpersonen, Unternehmer, Unternehmen, Immobilieninvestoren sowie internationale Mandanten in sämtlichen steuerlichen Gestaltungs- und Strukturierungsfragen nach österreichischem Steuerrecht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der steuerlichen Begleitung von Vermögensübertragungen, Immobilienstrukturen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere die Besteuerung von Erwerben von Todes wegen, Schenkungen, internationale Steuerfragen, Doppelbesteuerungsabkommen, Zuzugs- und Wegzugsbesteuerung, Holding- und Beteiligungsstrukturen, Unternehmensnachfolge, Betriebsprüfungen sowie Fragen der steuerlichen Compliance.
Wir entwickeln individuelle, rechtssichere und steueroptimierte Konzepte, die komplexe Vermögens- und Unternehmenssituationen berücksichtigen – von der Strukturierung von Immobilienvermögen bis hin zur steuerlich effizienten Gestaltung von Familien- und Unternehmensnachfolgen unter Einbindung nationaler und internationaler Aspekte.
Unser Anspruch ist es, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und für unsere Mandanten nachhaltige, rechtssichere Lösungen zu schaffen.
Was Sie über das Immobilienrecht in Österreich wissen müssen
Besteuerung von Erwerben von Todes wegen in Österreich
Auch wenn in Österreich keine Erbschaftsteuer mehr erhoben wird, sind erbrechtliche Vermögensübertragungen steuerlich relevant. Wir klären für Sie unter anderem:
Besteuerung von Immobilienerwerben
insbesondere Grundstücks- und Immobilienübertragungen
Im Zusammenhang mit geerbten oder geschenkten Immobilien stellen sich regelmäßig folgende Fragen:
Einzelfragen zur Besteuerung von Immobilienübertragungen
Vorweggenommene Erbfolge im österreichischen Steuerrecht
Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten spielt in Österreich eine zentrale Rolle. Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Fragen:
Hinweis zur Rechtslage
In Österreich besteht keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, jedoch können insbesondere Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer sowie Meldepflichten erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Bei internationalen Bezügen kann zusätzlich ausländisches Steuerrecht (z. B. deutsches Steuerrecht) zur Anwendung kommen.
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