Unsere Vergütung
Kostentransparenz von Anfang an
Was kostet die Beratung oder Vertretung?
Die Frage nach den Kosten anwaltlicher Beratung ist für unsere Mandantinnen und Mandanten meist die erste und zugleich wichtigste. Nur mit klarer Kostentransparenz können Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Angelegenheit durch uns bearbeiten lassen möchten. Die ehrliche Antwort lautet auch im österreichischen Recht: Es kommt auf Art, Umfang und Komplexität der Angelegenheit an.
So erfordert etwa die Überprüfung eines bereits durch mehrere Instanzen gegangenen Verfahrens regelmäßig einen deutlich höheren zeitlichen Aufwand als die erstmalige rechtliche Begleitung eines Sachverhalts. Entsprechend unterscheiden sich auch Honorare.
Auch die Art der Abrechnung kann variieren. Je nach Fallgestaltung ist eine Abrechnung nach gesetzlichen Tarifen, ein vereinbartes Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoll. Die Vergütungsfrage klären wir stets vor Mandatsbeginn transparent mit Ihnen.
Vergütung nach österreichischem Recht
Die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Österreich richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder – bei außergerichtlicher Tätigkeit – nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags. Maßgeblich sind dabei insbesondere der Streitwert, der Arbeitsaufwand sowie die rechtliche Schwierigkeit der Angelegenheit.
Daneben sind individuelle Honorarvereinbarungen zulässig und in der Praxis häufig sinnvoll, insbesondere bei beratenden Tätigkeiten oder komplexen Sachverhalten. Dabei kommen insbesondere folgende Modelle zum Einsatz:
Abrechnung nach Zeitaufwand
Bei dieser Variante erfolgt die Abrechnung auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes, der sich nach Qualifikation, Erfahrungsgrad und Art der Tätigkeit richtet. Dieses Modell bietet insbesondere bei unklarer Verfahrensdauer oder beratungsintensiven Mandaten hohe Transparenz.
Pauschalhonorar
Alternativ kann für klar umrissene Leistungen oder Verfahrensabschnitte ein fixes Pauschalhonorar vereinbart werden. Dieses Modell schafft Planungssicherheit und eignet sich insbesondere für standardisierte oder zeitlich begrenzte Mandate.
Tarifbasierte Abrechnung
In streitigen Verfahren erfolgt die Abrechnung häufig nach den Tarifen des RATG, die sich am jeweiligen Streitwert orientieren. Dieses System ist gesetzlich vorgegeben und bietet eine nachvollziehbare Struktur.
Die Kosten für steuerliche Beratung durch unsere Kooperationspartner im Steuerrecht werden gesondert nach den einschlägigen Honorarordnungen oder auf Basis individueller Vereinbarungen abgerechnet. Auch hier sind Pauschalhonorare oder Stundensätze möglich.
Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehlen wir, vor Mandatsbeginn zu klären, ob und in welchem Umfang der konkrete Fall gedeckt ist. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder steuerrechtlichen Fragestellungen können Leistungsausschlüsse oder Selbstbehalte bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung mit Ihrem Versicherer.
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