Immobilie vererben in Österreich
Österreich – Wien – Salzburg – Tirol
Herr K. wohnt in München und erbt das Ferienhaus seines Onkels in Tirol. In Österreich läuft ein Verlassenschaftsverfahren, am Ende erhält er einen Einantwortungsbeschluss und wird nach Antrag und Zahlung der Grunderwerbsteuer als Eigentümer im österreichischen Grundbuch eingetragen.
Eine österreichische Erbschaftsteuer fällt nicht an, aber in Deutschland kann für den Erwerb der ausländischen Immobilie deutsche Erbschaftsteuer fällig werden, weil Herr K. dort seinen Wohnsitz hat. Verkauft er das Haus später mit Gewinn, ist zu prüfen, ob in Österreich Immobilienertragsteuer anfällt und wie der Vorgang in Deutschland ertragsteuerlich zu behandeln ist.
Was Sie über das vererben von Immobilien wissen müssen
Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt
Wer in Österreich eine geerbte Liegenschaft (z.B. Haus, Wohnung, Grundstück) auf sich eintragen lassen möchte, muss dem Grundbuchamt seine Rechtsposition nachweisen. Maßgebliches Dokument ist der Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichts, aus dem hervorgeht, wer Erbe ist und in welcher Quote der Nachlass zugeteilt wurde.
Wer erteilt den Erbnachweis?
Der Erbnachweis erfolgt nicht durch ein separates Erbschein‑Dokument wie in Deutschland, sondern durch den Einantwortungsbeschluss im Verlassenschaftsverfahren. Zuständig ist das Bezirksgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen, das gemeinsam mit dem beauftragten Notar den Beschluss erlässt.
Bei welchen Notaren kann ich die Erbschaftsannahme erklären?
Die Erbantrittserklärung (Annahme der Erbschaft) wird in der Regel bei dem Notar abgegeben, der vom Gericht als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren bestellt wurde. In bestimmten Konstellationen ist auch eine Abgabe bei einem Gericht oder einer zuständigen Stelle im Aufenthaltsstaat des Erben möglich, etwa wenn dieser im Ausland lebt.
Müssen ausländische Dokumente übersetzt werden?
Urkunden aus dem Ausland (z.B. Geburts‑, Heiratsurkunden, Testamente) werden vom österreichischen Gericht und Notar nur dann problemlos akzeptiert, wenn sie verständlich und formgültig sind. In der Praxis bedeutet das häufig, dass fremdsprachige Dokumente von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen und gegebenenfalls mit einer Apostille oder Beglaubigung versehen werden müssen.
Ist bei der Eintragung der Erben ins Grundbuch eine österreichische Steuererklärung nötig?
Für die bloße Eintragung der Erben im Grundbuch ist keine klassische Einkommen‑ oder Erbschaftsteuererklärung erforderlich. Allerdings prüft das Grundbuchsgericht die anfallende Grunderwerbsteuer und benötigt dafür entsprechende Angaben zu Wert und Art des Erwerbs. Diese Angaben werden regelmäßig im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens bzw. der grundbuchsrelevanten Erklärungen gegenüber dem Finanzamt gemacht.
Wann und wie erfolgt die Umschreibung auf die Erben?
Die Umschreibung einer Liegenschaft auf die Erben erfolgt nach rechtskräftiger Einantwortung und Abgabe der erforderlichen Erklärungen an das Grundbuchamt und die Finanzverwaltung. Sobald der Einantwortungsbeschluss vorliegt und die Grunderwerbsteuer geklärt ist, kann der Antrag auf Eintragung der Erben im Grundbuch gestellt werden. Die Umschreibung erfolgt dann durch das zuständige Grundbuchsgericht.
Gibt es noch eine österreichische Erbschaftsteuer?
Für Erbfälle seit 2008 gibt es in Österreich keine eigenständige Erbschaft‑ oder Schenkungssteuer mehr. Das bedeutet jedoch nicht, dass Erbfälle steuerlich neutral sind, insbesondere bei Immobilien ist weiterhin Grunderwerbsteuer zu bezahlen, und beim späteren Verkauf kann Immobilienertragsteuer anfallen.
Welche Steuererleichterungen gibt es?
Bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb der Familie kommen im Bereich der Grunderwerbsteuer teilweise begünstigte Steuersätze oder spezielle Berechnungsmodelle zur Anwendung. Zudem führt der Wegfall der Erbschaftsteuer dazu, dass reine Vermögensübertragungen von Todes wegen in Österreich steuerlich meist günstiger sind als in Staaten mit eigenständiger Erbschaftsteuer, auch wenn andere Abgaben (z.B. bei Immobilien) zu berücksichtigen bleiben.
Wann wird eine Steuer im Zusammenhang mit der Erbschaft fällig?
Da es keine Erbschaftsteuer mehr gibt, stellt sich die Frage vor allem bei der Grunderwerbsteuer und später gegebenenfalls bei der Immobilienertragsteuer. Die Grunderwerbsteuer wird im Zusammenhang mit der Übertragung der Liegenschaft fällig und ist in der Regel im Zuge der grundbücherlichen Durchführung zu erklären und zu entrichten. Die Immobilienertragsteuer fällt erst an, wenn eine geerbte Immobilie später verkauft wird und ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht.
Kann in Österreich auch deutsche Erbschaftsteuer anfallen?
Ja. Auch wenn Österreich selbst keine Erbschaftsteuer mehr erhebt, kann bei einem Erbfall mit Bezug zu Deutschland (z.B. deutscher Wohnsitz des Erblassers oder Erben, deutsches Vermögen) deutsche Erbschaftsteuer ausgelöst werden. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang das deutsche Erbschaftsteuerrecht zur Anwendung kommt. Eine Doppelbelastung kann durch nationale Vorschriften oder Doppelbesteuerungsabkommen teilweise abgemildert werden, sollte aber immer steuerlich geprüft werden.
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