Ein mündliches Testament ist nur in Notfällen möglich, wenn die Gefahr besteht, dass die Person stirbt oder ihre Entscheidungsfähigkeit verliert, bevor sie eine andere Form der letztwilligen Verfügung nutzen kann. Der letzte Wille muss vor zwei Zeugen erklärt werden, die diesen übereinstimmend bestätigen. Die Gültigkeit eines solchen Testaments ist zeitlich auf die Dauer von drei Monaten seit Wegfall der Gefahr beschränkt.