Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein wirksames Testament oder Erbvertrag vorliegt oder nicht über den gesamten Nachlass verfügt wurde. Sie gilt auch, wenn ein vorgesehener Erbe bereits vorverstorben ist und keine Ersatzregelung besteht.
Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn kein wirksames Testament oder Erbvertrag vorliegt oder nicht über den gesamten Nachlass verfügt wurde. Sie gilt auch, wenn ein vorgesehener Erbe bereits vorverstorben ist und keine Ersatzregelung besteht.