Erbrecht in Österreich

Erbrecht in deutsch-österreichischen Erbfällen

Dank der langjährigen Zusammenarbeit mit unserer Kooperationskanzlei in Wien können wir Ihnen ein umfassendes Dienstleistungsangebot auf dem Gebiet des deutsch-österreichischen Erbrechts und der Vermögensnachfolge anbieten.

Wir sind Ihr kompetenter Partner bei Erbfällen
mit Bezügen zu Deutschland und Österreich

Deutsch-österreichisches Erbrecht

Unsere deutschen und österreichischen Rechtsanwälte sind auf Erbfälle mit Bezug zu Österreich spezialisiert („Österreichisches Erbrecht“). Uns kennzeichnet insbesondere:

  • besondere Qualifikation (Fachanwälte für Erbrecht, spezialisierte Rechtsanwälte, deutsche und österreichische Anwälte),
  • konsequente Spezialisierung auf grenzüberschreitende Erbfälle,

  • langjährige Erfahrung in deutsch-österreichischen Erbfällen,

  • detaillierte Kenntnis des deutschen und österreichischen Rechtssystems,

  • Kompetenz in Fragen des deutschen und österreichischen (Erbschafts-)Steuerrechts,

  • ausgeprägte Sprachkompetenz sowie

  • wissenschaftliche Beschäftigung mit Fragen des deutsch-österreichischen Erbrechts.

Deutsch-österreichisches Erbrecht – unsere Leistungen

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht beraten umfassend rund um das Thema „Erben und Vererben“ bei Bezügen zu Österreich. Typische Beratungssituationen sind insbesondere:

  • Erbschaften in Österreich: außergerichtliche Abwicklung von Nachlässen in Österreich
  • streitige Nachlassverfahren und Erbprozesse vor österreichischen Gerichten

  • Nachlassverfahren und Prozesse vor deutschen Gerichten mit Österreichbezug

  • Erklärung steuerlicher Pflichten im Zusammenhang mit Vermögen in Österreich

  • deutsche Erbschaftsteuer bei Vermögen in Österreich

  • Nachlassplanung (Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung)

  • Verkauf geerbter Immobilien in Österreich

  • Erwerb von Immobilien in Österreich

Beratung für Privatpersonen, Berater, Gerichte, Banken und gemeinnützige Organisationen

Unsere Mandanten sind überwiegend Privatpersonen aus allen gesellschaftlichen Gruppen. Manche erben ein kleines Appartement, andere umfangreiche Immobilien- oder Vermögenswerte.

Neben Privatpersonen beraten wir auch andere Berater (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Finanzdienstleister), Gerichte, Banken, Unternehmen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen.

Wir beraten Mandanten in ganz Deutschland sowie mit Bezügen zu Österreich.

Beratung im deutsch-österreichischen Erbrecht und Immobilienrecht

Persönliche Beratung bieten wir insbesondere in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München und Wien an. Darüber hinaus beraten wir Mandanten über Fernkommunikationsmittel (Telefon, E-Mail, Videokonferenz) in ganz Deutschland.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder zur Beauftragung der Kanzlei?

Gerne unterstützen wir Sie. Um die Kontaktaufnahme für Sie und für uns möglichst effizient zu gestalten, bitten wir bevorzugt um Nutzung unseres Kontaktformulars. Dort können Sie Ihr Anliegen schildern und Unterlagen beifügen.

In der Regel teilen wir Ihnen binnen zwei Arbeitstagen mit, ob wir Ihnen helfen können, und unterbreiten gegebenenfalls Terminvorschläge. Ihre Anfrage ist selbstverständlich unverbindlich. Informationen zu den Kosten einer Erstberatung oder weitergehenden Beratung finden Sie unter dem Punkt Kosten.

Österreichisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht
– welches Recht ist anwendbar?

Anwendbares Erbrecht im deutsch-österreichischen Erbfall

Anwendbarkeit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

Für Erbfälle ab dem 17. August 2015 bestimmen deutsche und österreichische Gerichte das anwendbare Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO).

Die EuErbVO findet ausschließlich Anwendung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen. Sie gilt nicht für Fragen der deutschen oder österreichischen Erbschaftsteuer. Ebenfalls ausgenommen ist die Eintragung von Rechten an beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen (Immobilien) in öffentliche Register.

Anwendbares Erbrecht – Grundsatz

In der Regel ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers maßgeblich. Dieser bestimmt sich danach, wo der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen familiären und sozialen Lebensmittelpunkt hatte.

Die bloße Anmeldung eines Wohnsitzes in Österreich stellt lediglich ein Indiz für den gewöhnlichen Aufenthalt dar.

Für die Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts ist weder ein bestimmter Mindestaufenthalt noch der Wille erforderlich, dauerhaft an diesem Ort zu verbleiben. Auch ein längerfristiger beruflicher oder wirtschaftlicher Aufenthalt in einem anderen Staat führt nicht automatisch zu einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts.

Entscheidend ist stets eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls.

Besondere Regelungen für Immobilien in Österreich

Unter Umständen können besondere Regelungen des Staates, in dem sich unbewegliche Vermögensgegenstände befinden, auf die Rechtsnachfolge Anwendung finden. Österreich kennt jedoch keine Sonderregelung, die das allgemeine System der EuErbVO durchbricht.

Rechtswahl und fingierte Rechtswahl

Der Erblasser kann durch Testament bestimmen, dass auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates seiner Staatsangehörigkeit Anwendung findet.

Wurde ein Testament vor dem 17. August 2015 nach einem Recht errichtet, das der Erblasser hätte wählen können, gilt dieses Recht unter bestimmten Voraussetzungen als wirksam gewählt.

Überblick Themen Österreich

Ihr Spezialist für Erbrecht & Steuerrecht

Dr.-Stephan-Lang-schwarz-weis

RA Prof. (GTU / Georgien) Dr. phil. Stephan J. Lang

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator

  • Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 – 2019)

  • Mitglied der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung

  • Kanzleisitz: München

  • Bereich: Wien, Salzburg

⭐⭐⭐⭐⭐
Dr.Lang und Kollegen sind eine sehr kompetente Anwaltskanzlei. Herr Dr.Lang setzt sich sehr für seine Mandanten ein.
Nur zu empfehlen.

Klaus Frammelsberger , 2024-05-22

⭐⭐⭐⭐⭐
Das komplizierte Erbrecht bringt Herr Lang verständlich auf den Punkt und erklärt in aller Ruhe die nächsten Schritte. Ich kann seine Kanzlei unbedingt empfehlen, wenn Sie Erbe sind oder Vermögen vererben wollen.
Vielen Dank

Susanna L , 2023-02-09

⭐⭐⭐⭐⭐
Die komplette Kanzlei ist absolut herrausragend kompetent in Sachen Erbrecht. Zudem schaffen Sie es einem die schwierige Matarie leicht verständlich zu erklären und zu verstehen sodass notwendige Maßnahmen getroffen werden können. Diese Kanzlei kann ich absolut jedem empfehlen.

Talliana Hagn , 2023-02-05

⭐⭐⭐⭐⭐
Dr. Lang und seine Kollegen sind Experten in Sachen Erbrecht.Hier wird auch einem normalen Bürger sehr verständlich erklärt und Fragen komplett beantwortet. Mein Respekt für so eine kompetente Beratung.

Frank Fass , 2023-02-01

⭐⭐⭐⭐⭐
Prof. Dr. Stephan Lang hat sich viel Zeit genommen und mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen uns das komplexe Thema erklärt. Sehr zu empfehlen.

Sylvia Huber , 2023-02-01
⭐⭐⭐⭐⭐
Eine moderne Kanzlei mit hoher Kompetenz.

Vor allem Herr Prof. Dr. Jach, war stehts um mein Anliegen bemüht und hat alles souverän, wie gewünscht, gelöst. Die Kanzlei ist jedem zu empfehlen der ein Anliegen hat, welches schnell und zielorientiert gelöst werden soll.

Felix Müßig , 2023-01-22

⭐⭐⭐⭐⭐
Dr Lang und sein Team sind in hohem Maße kompetent in Sachen Erbrecht, gleichzeitig versteht er diese schwierige Materie in einfachen Worten einem Laien zu erklären und die notwendigen Maßnahmen verständlich darzulegen. Kann ihn und seine Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

Alfred Wieder , 2023-01-14

⭐⭐⭐⭐⭐
Wir sind sehr beeindruckt durch die Qualität Ihrer Arbeit und die sehr angenehme und professionelle Betreuung.

Gor Simonian, 2022-11-17
⭐⭐⭐⭐⭐
Was soll man sagen – Dr. Lang ist ein ausgezeicheter Jurist und Anwalt – würde die Kanzlei jederzeit weiter empfehlen.
Werner Koehler , 2022-10-20

Google Gesamtbewertung 5.0 von 5, basierend auf 32 Bewertungen.

Haben Sie noch Fragen zum Erb- & Steuerrecht?

Schreiben Sie uns

Referenzen & Mitgliedschaften

Unsere Bewertungen sprechen für uns