Für Erbfälle nach dem 17.August 2008 fällt in Österreich keine eigenständige Erbschaft‑ oder Schenkungssteuer mehr an. Ältere Erwerbe werden nach der damaligen Rechtslage behandelt.
Für Erbfälle nach dem 17.August 2008 fällt in Österreich keine eigenständige Erbschaft‑ oder Schenkungssteuer mehr an. Ältere Erwerbe werden nach der damaligen Rechtslage behandelt.