Nein. Insbesondere bei Immobilien fällt weiterhin Grunderwerbsteuer an, auch wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Beim späteren Verkauf einer geerbten Immobilie kann zusätzlich Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen.
Nein. Insbesondere bei Immobilien fällt weiterhin Grunderwerbsteuer an, auch wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt. Beim späteren Verkauf einer geerbten Immobilie kann zusätzlich Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen.