Steuerrecht Österreich

Österreich – Wien – Salzburg – Tirol

Unser steuerrechtlicher Bereich berät Privatpersonen, Unternehmer, Unternehmen, Immobilieninvestoren sowie internationale Mandanten in sämtlichen steuerlichen Gestaltungs- und Strukturierungsfragen nach österreichischem Steuerrecht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der steuerlichen Begleitung von Vermögensübertragungen, Immobilienstrukturen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Zu unseren Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere die Besteuerung von Erwerben von Todes wegen, Schenkungen, internationale Steuerfragen, Doppelbesteuerungsabkommen, Zuzugs- und Wegzugsbesteuerung, Holding- und Beteiligungsstrukturen, Unternehmensnachfolge, Betriebsprüfungen sowie Fragen der steuerlichen Compliance.

Wir entwickeln individuelle, rechtssichere und steueroptimierte Konzepte, die komplexe Vermögens- und Unternehmenssituationen berücksichtigen – von der Strukturierung von Immobilienvermögen bis hin zur steuerlich effizienten Gestaltung von Familien- und Unternehmensnachfolgen unter Einbindung nationaler und internationaler Aspekte.

Unser Anspruch ist es, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen, gesetzliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und für unsere Mandanten nachhaltige, rechtssichere Lösungen zu schaffen.

Was Sie über das Immobilienrecht in Österreich wissen müssen

Besteuerung von Erwerben von Todes wegen in Österreich

Auch wenn in Österreich keine Erbschaftsteuer mehr erhoben wird, sind erbrechtliche Vermögensübertragungen steuerlich relevant. Wir klären für Sie unter anderem:

  • Welche steuerlichen Abgaben fallen bei einer Erbschaft tatsächlich an?
  • Welche Rolle spielt die Grunderwerbsteuer bei geerbten Immobilien?

  • Wann entsteht die Steuerschuld bei einem Erwerb von Todes wegen?

  • Welche Meldepflichten bestehen gegenüber der Finanzverwaltung?

Besteuerung von Immobilienerwerben

insbesondere Grundstücks- und Immobilienübertragungen

Im Zusammenhang mit geerbten oder geschenkten Immobilien stellen sich regelmäßig folgende Fragen:

  • Fällt bei einer geerbten Immobilie Grunderwerbsteuer an?
  • Wie wird der Grundstückswert ermittelt?

  • Welche besonderen Steuersätze gelten bei Übertragungen innerhalb der Familie?

  • Welche steuerlichen Folgen ergeben sich bei einer späteren Veräußerung der Immobilie?

  • Welche Rolle spielt die Immobilienertragsteuer (ImmoESt)?

Einzelfragen zur Besteuerung von Immobilienübertragungen

  • Ändert sich die steuerliche Behandlung, wenn eine geerbte Immobilie nicht verkauft, sondern selbst genutzt oder vermietet wird?
  • Welche Begünstigungen bestehen bei der Übertragung von Immobilien im Familienverband?

  • Wie wirken sich Pflichtteilsansprüche steuerlich aus?

  • Gibt es Sonderregelungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe?

Vorweggenommene Erbfolge im österreichischen Steuerrecht

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten spielt in Österreich eine zentrale Rolle. Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Was versteht man unter vorweggenommener Erbfolge?
  • Welche steuerlichen Folgen haben Schenkungen zu Lebzeiten?

  • Welche Freibeträge gibt es bei Schenkungen nicht?

  • Welche Bedeutung haben Meldepflichten bei größeren Vermögensübertragungen?

  • Wie wirkt sich der Vorbehalt eines Wohnrechts oder Nutzungsrechts auf die steuerliche Bewertung aus?

  • Welche Gestaltungen sind geeignet, um Vermögen steuerlich effizient und rechtssicher weiterzugeben?

Hinweis zur Rechtslage

In Österreich besteht keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, jedoch können insbesondere Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer sowie Meldepflichten erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Bei internationalen Bezügen kann zusätzlich ausländisches Steuerrecht (z. B. deutsches Steuerrecht) zur Anwendung kommen.

Inhaltsverzeichnis

RA Prof. (GTU / Georgien) Dr. phil. Stephan J. Lang

Dr.-Stephan-Lang-schwarz-weis

Ihr Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge in Österreich.

Die Abwicklung eines Nachlasses in Österreich kann komplex und anspruchsvoll sein. Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen und administrativen Hürden, die überwunden werden müssen. Wir helfen Ihnen weiter.

Überblick Themen Steuerrecht

Ihr Spezialist für Erbrecht & Steuerrecht

Dr.-Stephan-Lang-schwarz-weis

RA Prof. (GTU / Georgien) Dr. phil. Stephan J. Lang

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator

  • Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 – 2019)

  • Mitglied der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung

  • Kanzleisitz: München

  • Bereich: Wien, Salzburg

⭐⭐⭐⭐⭐
Dr.Lang und Kollegen sind eine sehr kompetente Anwaltskanzlei. Herr Dr.Lang setzt sich sehr für seine Mandanten ein.
Nur zu empfehlen.

Klaus Frammelsberger , 2024-05-22

⭐⭐⭐⭐⭐
Das komplizierte Erbrecht bringt Herr Lang verständlich auf den Punkt und erklärt in aller Ruhe die nächsten Schritte. Ich kann seine Kanzlei unbedingt empfehlen, wenn Sie Erbe sind oder Vermögen vererben wollen.
Vielen Dank

Susanna L , 2023-02-09

⭐⭐⭐⭐⭐
Die komplette Kanzlei ist absolut herrausragend kompetent in Sachen Erbrecht. Zudem schaffen Sie es einem die schwierige Matarie leicht verständlich zu erklären und zu verstehen sodass notwendige Maßnahmen getroffen werden können. Diese Kanzlei kann ich absolut jedem empfehlen.

Talliana Hagn , 2023-02-05

⭐⭐⭐⭐⭐
Dr. Lang und seine Kollegen sind Experten in Sachen Erbrecht.Hier wird auch einem normalen Bürger sehr verständlich erklärt und Fragen komplett beantwortet. Mein Respekt für so eine kompetente Beratung.

Frank Fass , 2023-02-01

⭐⭐⭐⭐⭐
Prof. Dr. Stephan Lang hat sich viel Zeit genommen und mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen uns das komplexe Thema erklärt. Sehr zu empfehlen.

Sylvia Huber , 2023-02-01
⭐⭐⭐⭐⭐
Eine moderne Kanzlei mit hoher Kompetenz.

Vor allem Herr Prof. Dr. Jach, war stehts um mein Anliegen bemüht und hat alles souverän, wie gewünscht, gelöst. Die Kanzlei ist jedem zu empfehlen der ein Anliegen hat, welches schnell und zielorientiert gelöst werden soll.

Felix Müßig , 2023-01-22

⭐⭐⭐⭐⭐
Dr Lang und sein Team sind in hohem Maße kompetent in Sachen Erbrecht, gleichzeitig versteht er diese schwierige Materie in einfachen Worten einem Laien zu erklären und die notwendigen Maßnahmen verständlich darzulegen. Kann ihn und seine Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

Alfred Wieder , 2023-01-14

⭐⭐⭐⭐⭐
Wir sind sehr beeindruckt durch die Qualität Ihrer Arbeit und die sehr angenehme und professionelle Betreuung.

Gor Simonian, 2022-11-17
⭐⭐⭐⭐⭐
Was soll man sagen – Dr. Lang ist ein ausgezeicheter Jurist und Anwalt – würde die Kanzlei jederzeit weiter empfehlen.
Werner Koehler , 2022-10-20

Google Gesamtbewertung 5.0 von 5, basierend auf 32 Bewertungen.

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