Unsere Vergütung

Kostentransparenz von Anfang an

Was kostet die Beratung oder Vertretung?

Die Frage nach den Kosten anwaltlicher Beratung ist für unsere Mandantinnen und Mandanten meist die erste und zugleich wichtigste. Nur mit klarer Kostentransparenz können Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie Ihre Angelegenheit durch uns bearbeiten lassen möchten. Die ehrliche Antwort lautet auch im österreichischen Recht: Es kommt auf Art, Umfang und Komplexität der Angelegenheit an.

So erfordert etwa die Überprüfung eines bereits durch mehrere Instanzen gegangenen Verfahrens regelmäßig einen deutlich höheren zeitlichen Aufwand als die erstmalige rechtliche Begleitung eines Sachverhalts. Entsprechend unterscheiden sich auch Honorare.

Auch die Art der Abrechnung kann variieren. Je nach Fallgestaltung ist eine Abrechnung nach gesetzlichen Tarifen, ein vereinbartes Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand sinnvoll. Die Vergütungsfrage klären wir stets vor Mandatsbeginn transparent mit Ihnen.

Vergütung nach österreichischem Recht

Die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Österreich richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder – bei außergerichtlicher Tätigkeit – nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags. Maßgeblich sind dabei insbesondere der Streitwert, der Arbeitsaufwand sowie die rechtliche Schwierigkeit der Angelegenheit.

Daneben sind individuelle Honorarvereinbarungen zulässig und in der Praxis häufig sinnvoll, insbesondere bei beratenden Tätigkeiten oder komplexen Sachverhalten. Dabei kommen insbesondere folgende Modelle zum Einsatz:

Abrechnung nach Zeitaufwand

Bei dieser Variante erfolgt die Abrechnung auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes, der sich nach Qualifikation, Erfahrungsgrad und Art der Tätigkeit richtet. Dieses Modell bietet insbesondere bei unklarer Verfahrensdauer oder beratungsintensiven Mandaten hohe Transparenz.

Pauschalhonorar

Alternativ kann für klar umrissene Leistungen oder Verfahrensabschnitte ein fixes Pauschalhonorar vereinbart werden. Dieses Modell schafft Planungssicherheit und eignet sich insbesondere für standardisierte oder zeitlich begrenzte Mandate.

Tarifbasierte Abrechnung

In streitigen Verfahren erfolgt die Abrechnung häufig nach den Tarifen des RATG, die sich am jeweiligen Streitwert orientieren. Dieses System ist gesetzlich vorgegeben und bietet eine nachvollziehbare Struktur.

Die Kosten für steuerliche Beratung durch unsere Kooperationspartner im Steuerrecht werden gesondert nach den einschlägigen Honorarordnungen oder auf Basis individueller Vereinbarungen abgerechnet. Auch hier sind Pauschalhonorare oder Stundensätze möglich.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehlen wir, vor Mandatsbeginn zu klären, ob und in welchem Umfang der konkrete Fall gedeckt ist. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder steuerrechtlichen Fragestellungen können Leistungsausschlüsse oder Selbstbehalte bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abklärung mit Ihrem Versicherer.

Wir sind für Sie da

Kanzlei Wien

Frau Martina Polakovic steht Ihnen in unserer Kanzlei in Wien zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei München

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

  • Sprechzeiten
    Mo. – Fr.: 0900 – 1700 Uhr

Ihr Spezialist für Erbrecht & Steuerrecht

Dr.-Stephan-Lang-schwarz-weis

RA Prof. (GTU / Georgien) Dr. phil. Stephan J. Lang

  • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator

  • Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 – 2019)

  • Mitglied der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung

  • Kanzleisitz: München

  • Bereich: Wien, Salzburg

⭐⭐⭐⭐⭐
Dr.Lang und Kollegen sind eine sehr kompetente Anwaltskanzlei. Herr Dr.Lang setzt sich sehr für seine Mandanten ein.
Nur zu empfehlen.

Klaus Frammelsberger , 2024-05-22

⭐⭐⭐⭐⭐
Das komplizierte Erbrecht bringt Herr Lang verständlich auf den Punkt und erklärt in aller Ruhe die nächsten Schritte. Ich kann seine Kanzlei unbedingt empfehlen, wenn Sie Erbe sind oder Vermögen vererben wollen.
Vielen Dank

Susanna L , 2023-02-09

⭐⭐⭐⭐⭐
Die komplette Kanzlei ist absolut herrausragend kompetent in Sachen Erbrecht. Zudem schaffen Sie es einem die schwierige Matarie leicht verständlich zu erklären und zu verstehen sodass notwendige Maßnahmen getroffen werden können. Diese Kanzlei kann ich absolut jedem empfehlen.

Talliana Hagn , 2023-02-05

⭐⭐⭐⭐⭐
Dr. Lang und seine Kollegen sind Experten in Sachen Erbrecht.Hier wird auch einem normalen Bürger sehr verständlich erklärt und Fragen komplett beantwortet. Mein Respekt für so eine kompetente Beratung.

Frank Fass , 2023-02-01

⭐⭐⭐⭐⭐
Prof. Dr. Stephan Lang hat sich viel Zeit genommen und mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen uns das komplexe Thema erklärt. Sehr zu empfehlen.

Sylvia Huber , 2023-02-01
⭐⭐⭐⭐⭐
Eine moderne Kanzlei mit hoher Kompetenz.

Vor allem Herr Prof. Dr. Jach, war stehts um mein Anliegen bemüht und hat alles souverän, wie gewünscht, gelöst. Die Kanzlei ist jedem zu empfehlen der ein Anliegen hat, welches schnell und zielorientiert gelöst werden soll.

Felix Müßig , 2023-01-22

⭐⭐⭐⭐⭐
Dr Lang und sein Team sind in hohem Maße kompetent in Sachen Erbrecht, gleichzeitig versteht er diese schwierige Materie in einfachen Worten einem Laien zu erklären und die notwendigen Maßnahmen verständlich darzulegen. Kann ihn und seine Kanzlei uneingeschränkt empfehlen.

Alfred Wieder , 2023-01-14

⭐⭐⭐⭐⭐
Wir sind sehr beeindruckt durch die Qualität Ihrer Arbeit und die sehr angenehme und professionelle Betreuung.

Gor Simonian, 2022-11-17
⭐⭐⭐⭐⭐
Was soll man sagen – Dr. Lang ist ein ausgezeicheter Jurist und Anwalt – würde die Kanzlei jederzeit weiter empfehlen.
Werner Koehler , 2022-10-20

Google Gesamtbewertung 5.0 von 5, basierend auf 32 Bewertungen.

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