Der Nachweis erfolgt durch den Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichts, aus dem Erben und Erbquoten hervorgehen. Mit diesem Beschluss kann beim Grundbuch die Eintragung als neuer Eigentümer beantragt werden.
Der Nachweis erfolgt durch den Einantwortungsbeschluss des Verlassenschaftsgerichts, aus dem Erben und Erbquoten hervorgehen. Mit diesem Beschluss kann beim Grundbuch die Eintragung als neuer Eigentümer beantragt werden.