Die Person, die ein besseres Erbrecht behauptet, muss ihre Erbenstellung nachweisen, etwa durch Verwandtschaft, wirksame Erbeinsetzung oder Ungültigkeit eines anderen Testaments. Das führt oft zu umfangreicher Beweisaufnahme, etwa mittels Urkunden, Zeugen oder medizinischen Gutachten zur Testierfähigkeit.