Auch wenn Österreich selbst keine Erbschaftsteuer erhebt, können andere Staaten den Nachlass oder Teile davon besteuern, etwa bei Auslandsimmobilien oder Betrieben im Ausland. Doppelbelastungen werden (wenn überhaupt) über ausländische Regelungen oder Doppelbesteuerungsabkommen abgefedert, weshalb bei Erbfällen mit Auslandsbezug eine steuerliche Beratung dringend zu empfehlen ist.