Grenzüberschreitende Immobiliennachlässe zwischen Deutschland und Österreich
Doppelbesteuerung und Anrechnung ausländischer Steuern
Grenzüberschreitende Immobiliennachlässe zwischen Deutschland und Österreich sind steuerlich heikel, weil mehrere Staaten gleichzeitig besteuern dürfen und eine Doppelbelastung droht.
Was Sie über Grenzüberschreitende Immobiliennachlässe wissen müssen
Ausgangslage: Zwei Staaten, unterschiedliche Systeme
Deutschland erhebt auf weltweites Vermögen (also auch auf Auslandsimmobilien) Erbschaftsteuer, wenn Erblasser oder Erbe unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind.
Österreich kennt seit 2008 keine Erbschaft‑ und Schenkungsteuer mehr. Bei unentgeltlicher Übertragung einer in Österreich gelegenen Immobilie fällt aber Grunderwerbsteuer nach österreichischem Recht an.
Doppelbesteuerung trotz abgeschaffter Erbschaftsteuer
Liegt eine Immobilie in Österreich und der Erbe ist in Deutschland ansässig, kann auf denselben Vorgang Grunderwerbsteuer in Österreich und Erbschaftsteuer in Deutschland anfallen.
Ein früheres spezielles Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und Österreich wurde aufgehoben. Seither besteht das Risiko einer Mehrfachbelastung, wenn nicht aktiv gestaltet und beantragt wird.
Anrechnung ausländischer Steuern in Deutschland
Deutschland mildert Doppelbesteuerung über § 21 ErbStG. Unter engen Voraussetzungen kann eine im Ausland gezahlte, erbschaftsteuerähnliche Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden (Anrechnungsmethode).
Die Anrechnung erfolgt nur auf Antrag, ist auf den deutschen Steuerbetrag begrenzt, der auf das Auslandsvermögen entfällt, und setzt voraus, dass die ausländische Steuer tatsächlich festgesetzt und bezahlt wurde.
Praktische Problemfelder bei Immobilien
Besonders konfliktträchtig sind Fälle, in denen Österreich Grunderwerbsteuer auf den Erwerb einer Liegenschaft erhebt, Deutschland diesen Vorgang aber als voll erbschaftsteuerpflichtigen Immobilienerwerb behandelt und nur eine begrenzte Anrechnung zulässt.
Hinzu kommen Bewertungsunterschiede: Während Österreich vielfach mit Grundstückswerten arbeitet, bemisst Deutschland die Erbschaftsteuer regelmäßig nach dem Verkehrswert; dies kann zu höherer deutscher Steuer führen, selbst wenn im Ausland nur geringere Werte angesetzt wurden.
Gestaltungsansätze und Beratungsbedarf
Bereits bei Nachfolgeplanung mit Immobilien in Österreich oder Deutschland sollte geklärt werden, wo Erblasser und Erben steuerlich ansässig sind, welches Land das primäre Besteuerungsrecht hat und ob eine spätere Anrechnung ausländischer Steuern realistisch ist.
Gestaltungsmöglichkeiten reichen von der frühzeitigen Strukturierung des Immobilienvermögens über abgestimmte Testament‑ und Schenkungsmodelle bis hin zur gezielten Wahl des Übertragungszeitpunkts. Aufgrund der Komplexität ist eine enge Abstimmung mit grenzüberschreitend erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten unerlässlich.
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