In Österreich fällt bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen Grunderwerbsteuer an. Außerdem bestehen für bestimmte Schenkungen Meldepflichten gegenüber der Finanzverwaltung. Besteht ein Bezug zu Deutschland (z.B. Wohnsitz einer Partei oder deutsches Vermögen), kann zusätzlich deutsche Schenkungsteuer ausgelöst werden, was im Vorfeld steuerlich abgeklärt werden sollte.