Immobilie verschenken Österreich

Österreich – Wien – Salzburg – Tirol

Ein Schenkungsvertrag sollte in Österreich immer sorgfältig gestaltet werden, weil er oft große Vermögenswerte (Immobilien oder Unternehmensanteile) betrifft und erbrechtliche sowie steuerliche Folgen haben kann.

Was Sie über das verschenken von Immobilien wissen müssen

Welchen Inhalt muss ein Schenkungsvertrag haben?

Ein Schenkungsvertrag regelt, welcher Vermögenswert von wem auf wen unentgeltlich übertragen wird. Er sollte insbesondere enthalten: genaue Bezeichnung von Schenker und Beschenktem, eine klare Beschreibung des geschenkten Gegenstands (z.B. Liegenschaft mit Grundbuchsdaten, Konto, Unternehmensanteil), den Zeitpunkt der Übertragung, Vorbehalte (z.B. Wohnrecht, Rückforderungsrechte) sowie Regelungen zu Kosten und Steuern. Bei Immobilien ist in der Regel ein Notariatsakt erforderlich, und der Vertrag muss für die Eintragung im Grundbuch geeignet formuliert sein.

Vereinbarung eines Nießbrauchs oder Wohnrechts

Sehr häufig behalten sich Schenker bei der Übertragung einer Immobilie ein Wohnrecht oder ein umfassenderes Nutzungsrecht (vergleichbar mit einem Nießbrauch) vor. Damit bleibt der wirtschaftliche Nutzen, wie das Wohnrecht oder Mietzinseinnahmen beim Schenker, obwohl das zivilrechtliche Eigentum bereits auf den Beschenkten übergeht. Diese Rechte sollten im Schenkungsvertrag klar beschrieben und anschließend im Grundbuch eingetragen werden, um sie gegenüber Dritten abzusichern.

Welche steuerlichen Verpflichtungen bestehen?

Auch wenn in Österreich keine klassische Schenkungsteuer mehr erhoben wird, sind Schenkungen steuerlich nicht folgenlos. Bei der Übertragung von Grundstücken fällt grundsätzlich Grunderwerbsteuer an, deren Höhe sich nach dem Grundstückswert und bestimmten begünstigten Tarifen (insbesondere bei Übertragungen in der Familie) richtet. Außerdem bestehen bei manchen unentgeltlichen Zuwendungen Meldepflichten gegenüber der Finanzverwaltung (z.B. für größere Geldbeträge, Gesellschaftsanteile, wertvolle bewegliche Sachen), deren Verletzung zu empfindlichen Strafen führen kann.

Kann bei einer Schenkung in Österreich auch deutsche Schenkungsteuer anfallen?

Ja. Wenn ein Bezug zu Deutschland besteht, etwa weil der Schenker oder der Beschenkte dort seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder weil deutsches Vermögen übertragen wird, kann zusätzlich deutsche Schenkungsteuer ausgelöst werden. In solchen Fällen kann es passieren, dass eine Schenkung zivilrechtlich nach österreichischem Recht gestaltet wird, aber steuerlich in Deutschland der Schenkungsteuer unterliegt. Ob und in welchem Umfang eine Entlastung möglich ist, richtet sich nach deutschem Recht und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen und sollte steuerlich gesondert geprüft werden.

Inhaltsverzeichnis

RA Prof. (GTU / Georgien) Dr. phil. Stephan J. Lang

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Dr.-Stephan-Lang-schwarz-weis

RA Prof. (GTU / Georgien) Dr. phil. Stephan J. Lang

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  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Mediator

  • Gastprofessor an der GTU /Tiflis/ Georgien (2013 – 2019)

  • Mitglied der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung

  • Kanzleisitz: München

  • Bereich: Wien, Salzburg

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Werner Koehler , 2022-10-20

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