Ja, für viele Schenkungen, etwa größere Geldbeträge, Beteiligungen, wertvolle bewegliche Sachen oder immaterielle Rechte, besteht eine Anzeigepflicht, wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden. Verstöße können zu empfindlichen Geldstrafen führen, weshalb die Meldepflicht in der Planung zwingend berücksichtigt werden sollte.