Dabei wird einem Begünstigten vertraglich zugesichert, dass er einen bestimmten Vermögenswert erst mit dem Tod des Schenkers unentgeltlich erhält. Der Vertrag ist bindend, muss notariell errichtet werden und kann vom Schenker grundsätzlich nicht einseitig widerrufen werden. Der geschenkte Gegenstand fällt dennoch in die Verlassenschaft.